Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter Dietrich Peters (Projekt „SRG Wissen“ in Gründung, nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform SRG Wissen.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
SRG Wissen ist eine cloudbasierte Plattform für Compliance-, Unterweisungs- und Qualitätsmanagement im Bereich Reinigung und Handwerk. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Tarif sowie den im Einzelvertrag festgelegten Funktionen.
Der Anbieter behält sich vor, die Plattform weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern, sofern der Kernumfang erhalten bleibt.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestellung des Auftraggebers und schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Für die Pilot-Phase gelten gesonderte Pilot-Vereinbarungen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung jährlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sichert zu, die Plattform nur zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen.
- Die Zugangsdaten sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
- Hochgeladene Inhalte dürfen keine Rechte Dritter verletzen.
- Der Auftraggeber benennt eine für Compliance verantwortliche Person, die KI-Vorschläge fachlich prüft und freigibt.
§ 6 KI-gestützte Empfehlungen
Die Plattform nutzt KI-Modelle zur Unterstützung von Foto-Diagnose, Übersetzung und Quiz-Generierung. Alle KI-Vorschläge sind Empfehlungen und ersetzen keine fachkundige Beurteilung. Die endgültige Verantwortung für Compliance-Entscheidungen verbleibt beim Auftraggeber. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unkritische Übernahme von KI-Vorschlägen entstehen.
§ 7 Verfügbarkeit
Während der Pilot-Phase wird keine garantierte Verfügbarkeit zugesichert. Für Enterprise-Verträge wird die Verfügbarkeit individuell in einer Service-Level-Vereinbarung (SLA) festgehalten.
Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.
§ 8 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die im jeweils vorangegangenen Vertragsjahr gezahlte Vergütung.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Mit Vertragsschluss schließen die Parteien gleichzeitig eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Diese ist als AV-Vertrag Bestandteil der vertraglichen Beziehung.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag, in der Pilot-Phase beträgt sie regelmäßig 3 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende, sofern nicht anders vereinbart.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Minden, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 12 Vertragsübergang bei Gründung
Der Anbieter Dietrich Peters wird im Rahmen des Projekts „SRG Wissen“ einen Rechtsträger (voraussichtlich GmbH) gründen. Der Auftraggeber stimmt bereits jetzt zu, dass nach Gründung dieses Rechtsträgers sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den neuen Rechtsträger übergehen. Der Auftraggeber wird über die Gründung schriftlich informiert und erhält die neuen Unternehmensdaten. Ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Übergangs besteht.